 | Ich habe mein Studium an der Johannes
Gutenberg-Universität mit einem Prädikatsexamen
abgeschlossen. Bevor ich mich selbständig machte,
war ich zunächst freiberuflicher Repetitor für
Arbeitsrecht
beim
juristischen Repetitorium Hemmer (Frankfurt und Trier) und dann
Rechtsanwalt bei Jones Day, einer internationalen Kanzlei mit Stammsitz
in Cleveland, USA.
Ich bin Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Zur Erlangung dieses
Titels mußte ich besondere theoretische Kenntnisse und
praktische
Erfahrungen nachweisen, insbesondere 100 Fälle aus dem Bereich
des
Arbeitsrechts, darunter mindestens 50 gerichtliche bzw.
rechtsförmliche Verfahren. Die Anzahl der Verfahren, die ich
geführt habe, übersteigt dieses Erfordernis
mittlerweile bei weitem.
Zur Aufrechterhaltung der Fachanwaltschaft besuche ich
regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen, und zwar
über
das Erfordernis von 10 Stunden jährlich nach § 15 der
Fachanwaltsordnung hinaus, siehe Fortbildungsbescheinigung.
Im Bereich des Arbeitsrecht bin ich besonders spezialisiert auf die
Betreuung englischsprachiger Mandanten und die Abfassung
englischsprachiger Dokumente.
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH e.V. sowie
außerordentliches Mitglied der American Bar Association (ABA,
Amerikanischer Anwaltverein).
|