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Die Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsschutzsachen kann oft nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden (gesetzliche Gebühren nach Gegenstandswert), welche von den meisten Rechtsschutzversicherern getragen werden, soweit ein Versicherungsfall besteht. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde. Es reicht aber zum Beispiel auch für einen Versicherunsgsfall, wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag unterbreitet wird und alternativ die Kündigung angedroht wird.

Beschränkt sich das Mandat auf eine Beratung, so gibt es seit 01.07.2006 keine gesetzlich festgelegten Gebührensätze mehr. In diesem Fall kostet ein erstes Beratungsgespräch bei mir € 190,00 zzgl. MwSt. und Auslagen (also € 226,10 mit MwSt. zzgl. Auslagen).

Oft schließe ich auch Vergütungsvereinbarungen auf Stundenbasis ab, insbesondere bei Arbeitgebern oder wenn sich absehen lässt, dass die Beratung über eine Erstberatung hinausgehen wird / ich lange Zeit "im Hintergrund arbeite". Die minutengenaue Abrechnung setzt die Hemmschwelle meiner Mandanten bei den oft notwendigen "kurzen Rückfragen" herab. Auf Wunsch erstelle ich zu Beginn eines Mandats eine Prognose über die voraussichtlichen Kosten. Sie dürfen dabei davon ausgehen, dass Sie einen Fachanwalt engagiert haben, der nicht jede Kleinigkeit recherchieren muss, sondern sein Handwerkszeug parat hat. Sie werden bei mir deshalb nicht urplötzlich mit horrenden Stundenaufstellungen konfrontiert werden. Vergütungsvereinbarungen. Mindestens kommt es hierbei aber zu der gesetzlich vorgesehenen Vergütung.


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