 |  |
 | Die
Vertretung
von Arbeitnehmern
in Kündigungsschutzsachen kann oft nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden (gesetzliche Gebühren
nach Gegenstandswert), welche von den meisten Rechtsschutzversicherern
getragen werden, soweit ein Versicherungsfall besteht. Dies ist
z.B. der Fall, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde. Es reicht aber zum Beispiel auch für einen Versicherunsgsfall, wenn dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag unterbreitet wird und alternativ die Kündigung angedroht wird.
Beschränkt sich
das
Mandat auf eine Beratung, so gibt es seit 01.07.2006 keine gesetzlich
festgelegten Gebührensätze mehr. In diesem Fall kostet ein erstes Beratungsgespräch bei mir € 190,00 zzgl. MwSt. und Auslagen (also € 226,10 mit MwSt. zzgl. Auslagen). Oft schließe ich auch Vergütungsvereinbarungen auf Stundenbasis
ab, insbesondere bei Arbeitgebern oder wenn sich absehen lässt, dass
die Beratung über eine Erstberatung hinausgehen wird / ich lange Zeit
"im Hintergrund arbeite". Die minutengenaue
Abrechnung setzt die Hemmschwelle meiner Mandanten bei den oft
notwendigen "kurzen Rückfragen" herab. Auf Wunsch erstelle ich
zu Beginn eines Mandats eine Prognose über die
voraussichtlichen
Kosten. Sie dürfen dabei davon ausgehen, dass Sie
einen
Fachanwalt engagiert haben, der nicht jede Kleinigkeit recherchieren
muss, sondern sein Handwerkszeug parat hat. Sie werden bei mir
deshalb nicht urplötzlich mit horrenden Stundenaufstellungen
konfrontiert werden. Vergütungsvereinbarungen. Mindestens kommt es hierbei aber zu der gesetzlich vorgesehenen Vergütung.
|
|