| Ein besonderes Anliegen ist mir, daß
meine Vergütungsstruktur für Sie als Mandanten
transparent ist.
Im Bereich des Arbeitsrechts
differenziere ich nach der Vertretung von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern: Die
Vertretung
von Arbeitnehmern
rechne ich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die gesetzlichen
Gebühren
ergeben im Bereich der Arbeitnehmervertretung meist eine angemessene
Vergütung. Die
voraussichtlichen Kosten
können Sie anhand eines im Internet verfügbaren RVG-Rechners
leicht selbst ermitteln. Wählen Sie dort ein bei einer
Kündigungsschutzklage Ihr Quartalseinkommen als
Gegenstandswert.
Die hiernach entstehenden Kosten werden i.d.R. von einer
Rechtsschutzversicherung übernommen. Beschränkt sich
das
Mandat auf eine Beratung, so gibt es seit 01.07.2006 keine gesetzlich
festgelegten Gebührensätze mehr. In diesem Fall
schließe ich mit Ihnen ebenfalls eine
Vergütungsvereinbarung
ab. Diese hält sich in einem Rahmen, der von den
Rechtsschutzversicherern in der Regel akzeptiert wird.
Die Vertretung von Arbeitgebern
rechne ich auf
Stundenbasis ab. Die minutengenaue
Abrechnung setzt die Hemmschwelle meiner Mandanten bei den oft
notwendigen "kurzen Rückfragen" herab. Auf Wunsch erstelle ich
zu Beginn eines Mandats eine Prognose über die
voraussichtlichen
Kosten. Sie dürfen dabei davon ausgehen, daß Sie
einen
Fachanwalt engagiert haben, der nicht jede Kleinigkeit recherchieren
muß, sondern sein Handwerkszeug parat hat. Sie werden bei mir
deshalb nicht urplötzlich mit horrenden Stundenaufstellungen
konfrontiert werden.
Auf meiner Downloadseite
steht Ihnen auch eine Vergütungsvereinbarung für
Arbeitgeber zur Verfügung.
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